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-> Aus aktuellem Anlass: Schulungsverpflichtung gem. Art. 4 EU-KI-VO auch für Behörden

 Der dreitätige Präsenz-Kurs vermittelt die wesentlichen Potenziale moderner KI-Systeme, die einschlägigen Pflichten der EU-KI-Verordnung und die wichtigsten Datenschutz- und Urheberrechtsfragen. Zugleich werden konkrete Anwendungsfälle für den Einsatz in der Praxis sowie ein Leitfaden für die interne Organisation der KI-Nutzung in der Behörde entwickelt. Zudem erfüllt der Kurs die Anforderungen des Art. 4 EU KI-VO, sodass Beschäftigte KI-Anwendungen sachkundig einsetzen, überwachen und fortlaufend bewerten können und Arbeitgeber somit die in der EU KI-VO vorgesehene Schulungspflicht erfüllen.


 


Was Sie erwartet


üKI verstehen: Grundbegriffe, Funktionsweise, Einsatzkontexte


üRechtsrahmen: Datenschutzrecht (DSGVO), EU-KI-VO & Urheberrecht


üPraxis, Praxis, Praxis: KI-Tools auswählen, in der Verwaltung einsetzen und optimierte Ergebnisse erzielen


üAbschluss: Projektpräsentationen & Fachgespräche; Zertifizierung „KI-MANAGER/IN“ zugleich erfüllte Schulungsverpflichtung gem. Art. 4 EU-KI-VO




Der Kurs wird von den erfahrenen Referenten Herrn Dr. iur. Christoph Licht, LL. M., Wirtschaftsjurist und Datenschutzbeauftragter (IHK) sowie Herrn Nick Partzsch, LL. B., Verwaltungsfachwirt mit mehrjähriger Berufserfahrung in verschiedenen Kommunalverwaltungen geleitet.


Alle Informationen sowie Preise und Termine finden Sie unter:


Infos
& Termine


Sichern Sie sich rasch Ihren Platz: hier ANMELDEN (nur bis 16.09.2025).


Gerne führen wir die Schulung auch als Inhouse-Veranstaltung in Ihrer Verwaltung durch. Hierfür kalkulieren wir Ihnen ein individuelles Angebot.


Meldung vom 15.08.2025 | Newsübersicht